Die rechtzeitige Krankmeldung im Schulbüro ist besonders wichtig für Tage, an denen eine Klausur geschrieben wird oder ein Referat bzw. eine Präsentationsleistung zu halten ist. Liegt keine Krankmeldung vor, verfällt der Anspruch auf einen Nachschreibtermin bzw. eine Ersatzleistung. Es erfolgt eine Bewertung der – nicht erbrachten – Leistung mit 0 Punkten. Bei Fehlen an einem Tag mit Leistungsüberprüfung (Klausur, Referat, Test, Präsentationsleitung) wird grundsätzlich ein ärztliches Attest zusätzlich zur pünktlich erfolgten Krankmeldung verlangt.
Wenn absehbar ist, dass eine geplante Leistungsüberprüfung krankheitsbedingt nicht wahrgenommen werden kann, kann dies bei der Krankmeldung bereits angegeben werden und gilt somit als Entschuldigung. Ein ärztliches Attest muss in jedem Fall vorgelegt werden. Andernfalls muss an allen Tagen, an denen eine Leistungsüberprüfung geplant ist, erneut eine Meldung in der oben beschriebenen Weise stattfinden.